Die Gewinnung und Bindung von Fachkräften stellt für kleine und mittlere Unternehmen und Handwerksbetriebe derzeit eine große Herausforderung dar. Chancen der KMU liegen beispielsweise in der Möglichkeit, schnell und flexibel zu agieren und Arbeitsprozesse entlang der Bedürfnisse der Beschäftigten und unter Einsatz moderner digitaler Technologien zu gestalten. Digitallösungen richtig eingeführt und eingesetzt, eröffnen vielfältige Chancen, die Beschäftigten in den Arbeitsprozessen zu entlasten und zu unterstützen.
Die Themenkonferenz beleuchtet die Möglichkeiten der Digitalisierung als einen Aspekt der Fachkräftesicherung. Mit Hilfe verschiedener Praxisbeispiele aus mittelständischen Unternehmen soll aufgezeigt werden, wie der Einsatz digitaler Lösungen dazu beitragen kann ein attraktives Arbeitsumfeld zu etablieren, neue Fachkräfte zu gewinnen und die vorhandenen Fachkräfte zu halten.
Einen guten Einstieg in die Thematik bieten die Keynotes von Ralf Kutzner, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, und Martina Giesler, Leiterin des Referats VII B 1 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main präsentiert einen neuen Weg des hessischen Handwerks in der Berufsorientierung. Mit 360-Grad-Videos bekommen Schülerinnen und Schlüler einen Rundum-Blick auf verschiedene Arbeitsplätze im Handwerkfür und können so für eine handwerkliche Ausbildung begeistert werden.
Zudem laden die großzügigen Pausen mit Verpflegung vor Ort zum Netzwerken ein und bieten die Möglichkeit, mit Hilfe verschiedener Demonstratoren neue Technologien und ihre Einsatzmöglichkeiten selbst zu erkunden.
Programm im Überblick:
Veranstaltungsort
IG Metall, Wilhelm-Leuschner-Str. 69, 60329 Frankfurt
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Plätze nach Eingang der Anmeldung vergeben.
Anmeldung
Wir bitten um Online-Anmeldung über folgenden Link.
Freistellung: Für Betriebsratsmitglieder bzw. JAV-Mitglieder bestehen Freistellungsmöglichkeiten nach § 37.6 BetrVG i. V. mit § 40 BetrVG. Hierzu ist ein BR Beschluss erforderlich.